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Batterie-Beleuchtung
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Es gibt eigentlich nur drei Gründe gegen eine fest
montierte Dynamo-Lichtanlage am Rad:
Eines vorweg: Normal- und Vielfahrer vom "c)"-Typ sollten unbedingt Abstand von einer Batterieanlage nehmen, denn ihnen kann garantiert und dauerhaft auf irgendeine andere Weise geholfen werden!!! Falls eine Lichtanlage vom Fahrradhersteller zu schlecht ausgelegt wurde, sollte man einfach jedes schlechte Bauteil gegen ein gutes austauschen (Es gibt sie z.B. wirklich, die leichtlaufenden Dynamos, dazu aber demnächst mehr auf dieser Homepage). Bei häufiger und ständiger Benutzung greifen eher die Nachteile
einer Batteriebeleuchtung:
Darüberhinaus redet natürlich auch die StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung bei der Verwendung von Batterieleuchten mit: Als alleinige Lichtquelle sind sie nur an Rennrädern unter 11 kg Gewicht erlaubt. Streng genommen dürfen sie also noch nicht einmal an MTB's verwendet werden, auch wenn diese leichter als 11 kg sein sollten. Als Zusatzbeleuchtung zu einer vorhandenen betriebsbereiten Dynamoanlage sind Batterieleuchten jedoch uneingeschränkt zugelassen. Verwendet dürfen in diesem unserem Lande weiterhin nur diejenigen Leuchten, die ein deutsches Prüfzeichen besitzen (erkennbar an einer Wellenlinie, gefolgt von einem "K" und einer Zahl auf der Streuscheibe). Blinken dürfen Rücklichter übrigens nicht! Wenn Radfahrer genauso auffällig blinken würden wie Baustellen, könnte den Autofahrern die Unterscheidung schwerfallen, denn schließlich müssen sie um Baustellen herumfahren... (Dies ist, wen wundert's, z.B. in Holland völlig anders. Dort sind Blinkies von der Polizei sogar empfohlen). Trotz der eingeschränkten Alltagstauglichkeit führen wir natürlich Batterieleuchten. Wir haben eine Vielzahl von Leuchten, Accus und Ladegeräten selbst getestet und können einige Testsieger empfehlen. |
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Batterie-Beleuchtung
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